Kündigung wegen Mietrückstand 2026: Rechtssicher kündigen als Vermieter
Wann kann der Vermieter wegen Mietrückstand fristlos kündigen? § 543 BGB erklärt, Vorlage zum Download, Schonfristzahlung und Räumungsklage.
Ein Mieter, der nicht zahlt, ist der Albtraum jedes Vermieters. Doch das Recht bietet Ihnen wirksame Mittel: Bei ausreichendem Rückstand dürfen Sie fristlos kündigen — auch ohne vorherige Mahnung. Entscheidend ist, die richtigen Voraussetzungen zu kennen und alle Formalitäten korrekt einzuhalten.
Dieser Leitfaden erklärt, wann die fristlose Kündigung zulässig ist, was sie enthalten muss, und was passiert, wenn der Mieter trotz Kündigung nicht auszieht.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlage: § 543 BGB
Die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB geregelt. Sie ist möglich, wenn der Mieter:
- in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit einem Betrag in Verzug ist, der eine Monatsmiete übersteigt (also mehr als die halbe Miete eines Monats fehlt und der nächste Monat ebenfalls nicht gezahlt wird), oder
- in einem Zeitraum von mehr als zwei Monaten mit einer Summe in Rückstand ist, die zwei Monatsmieten übersteigt.
Zusätzlich gibt es die ordentliche Kündigung bei nachhaltigem Zahlungsverzug (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB): Wenn der Mieter wiederholt zu spät zahlt, kann das für eine ordentliche Kündigung mit Frist ausreichen — die Hürde liegt hier niedriger.
Rückstandshöhe berechnen: Wann ist die Schwelle erreicht?
Beispielrechnung: Monatliche Bruttomiete 1.000 €
- Januar: 0 € (vollständig nicht gezahlt) → Rückstand 1.000 €
- Februar: 0 € (vollständig nicht gezahlt) → Rückstand 2.000 €
→ Rückstand über zwei Monatsmieten → fristlose Kündigung möglich.
Wichtig: Betriebskostenvorauszahlungen zählen zur Miete dazu. Schönheitsreparaturen oder andere Forderungen zählen nicht als Rückstand im Sinne dieser Vorschrift.
Wenn der Mieter Teile zahlt: Rückstände aus mehreren Monaten werden addiert. Liegt die Summe über zwei Monatsmieten, ist die Schwelle erreicht.
Formvorschriften: Was die Kündigung enthalten muss
Eine wirksame Kündigung muss:
- ✓ Schriftlich sein (§ 568 BGB) — E-Mail oder SMS sind nicht wirksam
- ✓ Den Kündigungsgrund genau benennen (welche Monate, welche Beträge sind rückständig)
- ✓ Von allen Vermietern unterschrieben sein (bei gemeinschaftlichem Eigentum)
- ✓ An alle Mieter adressiert sein (bei mehreren Mietern)
- ✓ Per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden
Fehlt eines dieser Elemente, ist die Kündigung unwirksam — auch wenn der Rückstand unstreitig ist.
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Unsere Vorlage enthält alle Pflichtangaben nach § 543 BGB und den Hinweis auf die Schonfristzahlung.
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Schonfristzahlung: Mieter kann Kündigung abwenden
§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB enthält eine wichtige Schutzvorschrift für Mieter: Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter den gesamten Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage vollständig ausgleicht.
Wichtig für Vermieter:
- Diese Schonfristzahlung kann der Mieter nur einmal in zwei Jahren nutzen.
- Eine zweite fristlose Kündigung wegen desselben Rückstands kann durch Schonfristzahlung nicht mehr geheilt werden.
- Lässt der Mieter die Frist verstreichen, bleibt die Kündigung wirksam.
Räumungsklage: Wenn der Mieter nicht auszieht
Zieht der Mieter nach der wirksamen Kündigung nicht aus, bleibt nur die Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht. Der Ablauf:
- Räumungsklage einreichen (Anwalt nicht zwingend, aber empfohlen)
- Gerichtsverfahren: typisch 3–12 Monate
- Urteil und Vollstreckungstitel
- Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher
Kosten: Bei einer Monatsmiete von 1.000 € beträgt der Streitwert ca. 12.000 € — Gerichtskosten ca. 500–1.000 €, Anwaltskosten beider Parteien je ca. 900–1.500 € (je nach Aufwand). Die Kosten trägt der unterliegende Mieter — sofern er zahlungsfähig ist.
Parallel zur Räumungsklage können Sie das gerichtliche Mahnverfahren für die Geldforderung einleiten.
Die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand ist ein scharfes Werkzeug — das nur dann wirksam ist, wenn alle Formalitäten stimmen. Fehler im Verfahren können dazu führen, dass Sie von vorne anfangen müssen.
Vorher sollten Sie stets eine Mahnung versenden und Mietzahlungen systematisch im Blick behalten. Mit ImmobilienHQ haben Sie alle Mietzahlungen, Rückstände und Fristen jederzeit im Blick — und erkennen kritische Situationen frühzeitig.
Häufige Fragen (FAQ)
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