Mietpreisrechner 2026: Mietpreisbremse prüfen & Miete rechtssicher ansetzen
Mietpreisbremse und Mietspiegel erklärt: Berechnen Sie, ob Ihre geplante Miete zulässig ist — mit interaktivem Rechner und Ausnahmen im Überblick.
Die Mietpreisbremse gilt in vielen deutschen Städten und schränkt ein, wie viel Vermieter für Neuvermietungen verlangen dürfen. Wer zu viel verlangt, riskiert Rückforderungen durch den Mieter. Wer zu wenig weiß, verschenkt möglicherweise legale Renditepotenziale.
Unser Rechner prüft, ob Ihre geplante Miete die Grenze der Mietpreisbremse einhält — und zeigt, wo genau Sie stehen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Mietspiegel?
Der Mietspiegel ist eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten für eine Gemeinde oder Region. Er wird von der Gemeinde oder Mieter- und Vermieterverbänden gemeinsam erstellt und alle zwei Jahre aktualisiert.
Zwei Arten:
- Einfacher Mietspiegel: Weniger aufwändig, aber nicht gerichtlich bindend. Dient als Orientierung.
- Qualifizierter Mietspiegel: Wissenschaftlich erstellt und anerkannt. Bei Widerspruch des Mieters hat der Vermieter zu beweisen, dass seine Miete angemessen ist — ohne qualifizierten Mietspiegel schwieriger.
Wo finden Sie den Mietspiegel? Auf der Website Ihrer Gemeinde, beim lokalen Mieterverein oder beim Haus & Grund-Verband.
Mietpreisbremse: Wie funktioniert sie?
Die Mietpreisbremse (§§ 556d–556g BGB) gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und setzt folgende Grenze: Die Miete darf bei Neuvermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Formel: Max. Miete = Vergleichsmiete aus Mietspiegel × 1,10
Beispiel: Vergleichsmiete 12 €/m² bei 60 m² → OÜK gesamt = 720 €/Monat → Max. Miete = 792 €/Monat
Verlangt der Vermieter mehr, kann der Mieter die überhöhte Miete rügen und Rückzahlung für bis zu 30 Monate verlangen (§ 556g BGB). Aber: Ohne schriftliche Rüge des Mieters darf die Miete für die Vergangenheit nicht zurückgefordert werden.
Mietpreisbremse-Rechner: Ist Ihre Miete zulässig?
Geben Sie die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel sowie Ihre geplante Miete ein — der Rechner zeigt Ihnen sofort, ob Sie innerhalb der Grenze liegen:
Mietpreisbremse-Rechner 2026
Prüfen ob Ihre geplante Miete zulässig ist
Ortsübliche Vergleichsmiete (OÜK) aus dem lokalen Mietspiegel
§ 556e Abs. 2 — max. 11 % der Modernisierungskosten / Jahr
OÜK gesamt
750 €/Monat
12,50 €/m² × 60 m²
Max. Miete (Mietpreisbremse)
825 €/Monat
OÜK + 10 %
Status
Grenzwertig
Rechtlich ok, aber eng
Hinweis: Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Neubauten (Erstvermietung nach 01.10.2014) sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind ausgenommen. Für konkrete Beratung bitte Mieterverein oder Anwalt konsultieren.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt nicht für:
- Neubauten: Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 erstmals vermietet wurden (§ 556f Satz 1 BGB)
- Umfassend modernisierte Wohnungen: Wenn die Modernisierungskosten die Hälfte der Neubaukosten übersteigen (§ 556f Satz 2 BGB)
- Gebiete ohne angespannten Wohnungsmarkt: Die Mietpreisbremse gilt nur in Regionen, in denen das jeweilige Bundesland sie per Verordnung eingeführt hat
- Vormiete: Wenn der Vormieter bereits eine höhere Miete als die Grenze der Mietpreisbremse gezahlt hat, darf dieselbe Miete auch vom Nachmieter verlangt werden (§ 556e BGB)
Miete rechtssicher ansetzen: Praktische Empfehlung
So gehen Sie rechtssicher vor:
- Aktuellen Mietspiegel für Ihre Gemeinde beschaffen
- Vergleichsmiete anhand der Wohnungsmerkmale ermitteln (Lage, Ausstattung, Baujahr)
- 10-%-Grenze berechnen und als Obergrenze festhalten
- Bei Ausnahmen (Neubau, Modernisierung): Ausnahme im Mietvertrag ausdrücklich erwähnen
- Miethöhen-Erklärung nach § 556g Abs. 1a BGB auf Verlangen des Mieters bereithalten
Für die Mieterhöhung einer bestehenden Vermietung lesen Sie unseren Artikel Mieterhöhung rechtssicher durchführen. Eine alternative zur klassischen Vergleichsmieterhöhung ist der Indexmietvertrag.
Die Mietpreisbremse ist kein Hindernis — wenn man sie kennt. Wer die Grenzen kennt und legal nutzt (Vormieten-Ausnahme, Modernisierungszuschlag), kann trotz Mietpreisbremse marktgerechte Mieten erzielen.
Für alternative Mieterhöhungsstrategien empfehlen wir den Artikel zum Indexmietvertrag. Mit ImmobilienHQ verwalten Sie alle Mietpreise und Mieterhöhungen rechtssicher und dokumentiert.
Häufige Fragen (FAQ)
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