Mietkautionsrechner: Maximale Kaution & Ratenzahlung berechnen

Wie hoch darf die Mietkaution sein? Unser Rechner zeigt sofort die zulässige Höchstkaution und den gesetzlichen Ratenzahlungsplan — für Mieter und Vermieter.

IHQ
ImmobilienHQ Redaktion
17. August 20267 Minuten Lesedauer

Die Mietkaution ist für viele Mieter eine erhebliche finanzielle Belastung bei einem Wohnungswechsel. Gleichzeitig ist sie für Vermieter das wichtigste Sicherungsinstrument gegen Mietausfall und Schäden. Doch wie hoch darf die Kaution maximal sein — und welche Zahlungsmodalitäten muss der Vermieter akzeptieren?

Unser Mietkautionsrechner gibt Ihnen sofort die Antwort. Weiterführende Informationen zu den Gründen, warum Vermieter Kaution einbehalten dürfen, finden Sie im Artikel Mietkaution einbehalten — wann ist das zulässig?

1. Mietkautionsrechner

Geben Sie die monatliche Nettokaltmiete ein. Der Rechner zeigt Ihnen automatisch die zulässige Höchstkaution und den gesetzlichen 3-Raten-Plan nach § 551 BGB.

Mietkautionsrechner 2026

Maximale Kaution & Ratenzahlungsplan berechnen

Ohne Betriebskosten / Nebenkosten

Maximale Kaution

2.700 €

= 3 × 900 € Nettokaltmiete

§ 551 Abs. 1 BGB

Ratenzahlungsplan (§ 551 Abs. 2 BGB)

1. Rate — bei Einzug900 €
2. Rate — nach 1 Monat900 €
3. Rate — nach 2 Monaten900 €
Gesamt2.700 €

Pflicht: Getrennte Anlage

Als Vermieter müssen Sie die Kaution auf einem separaten Treuhandkonto anlegen — getrennt von Ihrem Privatvermögen (§ 551 Abs. 3 BGB).

Rückgabefrist

Die Kaution muss nach Mietende innerhalb von 3–6 Monaten (je nach Prüfungszeit) zurückgegeben werden — inkl. aufgelaufener Zinsen.

2. Gesetzliche Grundlagen zur Mietkaution

Die Mietkaution ist in § 551 BGB geregelt. Die wichtigsten Regelungen:

  • Maximalhöhe: Drei Nettokaltmieten (ohne Betriebskosten/Nebenkosten)
  • Ratenzahlung: Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.
  • Anlage: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen — als Sparkonto, Sparbuch oder Sparbrief auf den Namen des Mieters. Geldmarktkonten, Aktien oder andere Anlageformen sind unzulässig.
  • Verzinsung: Die Zinsen stehen dem Mieter zu und werden am Ende des Mietverhältnisses ausgezahlt.
  • Treuhandkonto: Alternativ kann ein gemeinsames Treuhandkonto genutzt werden.

Klauseln im Mietvertrag, die die Kaution auf mehr als drei Nettokaltmieten festlegen, sind unwirksam. Der Mieter zahlt in diesem Fall maximal den gesetzlichen Höchstbetrag.

3. Alternativen zur Barkaution

Neben der klassischen Barkaution gibt es Alternativen, die Mieter finanziell entlasten:

  • Bankbürgschaft: Eine Bank bürgt gegenüber dem Vermieter für eventuelle Forderungen. Der Mieter zahlt eine jährliche Gebühr (ca. 3–5 % der Kautionssumme). Der Vermieter muss keine Bankbürgschaft akzeptieren — es sei denn, es wurde vereinbart.
  • Kautionsversicherung: Private Anbieter (z. B. Kautionskasse, Kautionsfuchs) bieten Policen an, die die Kaution ersetzen. Kostet ca. 3–5 % p.a. der Kautionssumme.
  • Bürgschaft durch Dritte: Eltern oder andere Personen bürgen persönlich. Der Vermieter muss auch das nicht akzeptieren, außer es ist vertraglich geregelt.

Fazit: Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, Alternativen zur Barkaution zu akzeptieren. Es empfiehlt sich, vor dem Mietvertragsabschluss zu klären, welche Kautionsformen der Vermieter akzeptiert.

4. Rückgabe der Kaution nach dem Auszug

Der Vermieter hat nach Rückgabe der Wohnung eine angemessene Prüffrist, bevor er die Kaution zurückzahlen muss. Die Rechtsprechung akzeptiert im Regelfall 3–6 Monate, in Ausnahmefällen (ausstehende Betriebskostenabrechnung) bis zu 12 Monate.

Der Vermieter darf von der Kaution einbehalten:

  • Ausstehende Miete und Mietschulden
  • Kosten für vom Mieter verursachte Schäden (über normale Abnutzung hinaus)
  • Kosten für unterlassene Schönheitsreparaturen (nur bei wirksamer Klausel)
  • Voraussichtliche Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung

Möchten Sie als Vermieter wissen, welche Einbehalte zulässig sind? Lesen Sie unseren Artikel Mietkaution einbehalten — wann ist das zulässig?

Die Mietkaution ist klar gesetzlich geregelt — drei Nettokaltmieten, getrennte Anlage, Ratenzahlungsrecht. Mit unserem Rechner ermitteln Sie die konkreten Beträge in Sekunden. Für die lückenlose Verwaltung von Kautionskonten, Rückgaben und Einbehalten empfehlen wir ImmobilienHQ — 30 Tage kostenlos testen.

Häufige Fragen (FAQ)

Teste ImmobilienHQ kostenlos — 30 Tage gratis

Schluss mit Excel-Tabellen. Die Immobilienverwaltung Software löst in der Praxis, was dieser Artikel beschreibt: Mieter, Zahlungen, Dokumente, Wartung und Steuer-Center — alles vernetzt, DSGVO-konform.

MietkautionsrechnerMietkaution HöheKaution RatenzahlungMietkaution berechnenKaution Mietwohnung

Neue Artikel per E-Mail

Kein Spam, jederzeit abmeldbar.