Schönheitsreparaturen im Mietrecht: Was Mieter wirklich schulden (2026)

Viele Renovierungsklauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Was Mieter tatsächlich schulden — und wie Vermieter rechtssichere Vereinbarungen formulieren.

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ImmobilienHQ Redaktion
17. August 20269 Minuten Lesedauer

„Beim Auszug streichen" — diese Klausel findet sich in Millionen Mietverträgen. Doch der Bundesgerichtshof hat in einer langen Urteilsreihe klargestellt: Viele dieser Klauseln sind unwirksam. Mieter, die in einer unrenovierten Wohnung eingezogen sind, können sich in vielen Fällen komplett aus der Renovierungspflicht befreien.

Dieser Artikel klärt, welche Schönheitsreparaturen Mieter gesetzlich schulden, welche Klauseln unwirksam sind und wie Vermieter rechtssichere Vereinbarungen formulieren. Verwandtes Thema: Mieterpflichten im Überblick.

1. Was zählt als Schönheitsreparatur?

Schönheitsreparaturen umfassen nach der Rechtsprechung ausschließlich:

  • Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken
  • Streichen der Heizkörper und Heizungsrohre
  • Streichen der Innen- und Außenseiten der Fenster und Türen
  • Streichen der Fußböden (soweit üblich)

Nicht dazu gehören: Parkett abschleifen, Teppich erneuern, Fliesen neu verfugen, Sanitäranlagen ersetzen, Außenanstrich — das ist Instandhaltung und liegt beim Vermieter.

Grundsätzlich schuldet der Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen als Teil seiner Erhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Pflicht kann jedoch im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden — wenn die Klausel wirksam formuliert ist.

2. Unwirksame Klauseln — die häufigsten Fehler

Der BGH hat folgende Klauseltypen für unwirksam erklärt:

  • Starre Fristenpläne: „Alle 3 Jahre Küche streichen, alle 5 Jahre Zimmer" — unwirksam, weil sie nicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf abstellen (BGH VIII ZR 308/02).
  • Anfangsrenovierung bei unrenovierter Übernahme: Wer eine unrenovierte Wohnung bezieht, schuldet keine Renovierung — auch nicht am Ende (BGH VIII ZR 185/14).
  • Endrenovierungsklausel unabhängig vom Zustand: Pflicht zur Renovierung bei Auszug unabhängig vom tatsächlichen Verschleiß ist unwirksam.
  • Farbvorgaben im Formularvertrag: „Wände in Weiß übergeben" in Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkt den Mieter unangemessen ein und ist unwirksam.
  • Abgeltungsklauseln mit starren Prozentsätzen: „1/60 je Monat" ohne Bezug auf tatsächlichen Zustand — unwirksam (BGH VIII ZR 152/05).

3. Wirksame Klauseln — so formulieren Vermieter rechtssicher

Schönheitsreparaturen können wirksam auf den Mieter übertragen werden, wenn:

  • Die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben wurde (oder ein angemessener Ausgleich geleistet wurde)
  • Die Klausel flexible Fristen vorsieht: „in der Regel alle 5 Jahre in Küche/Bad, alle 8 Jahre in übrigen Räumen — je nach Zustand"
  • Keine konkreten Farb- oder Materialvorgaben gemacht werden
  • Die Pflicht klar auf „fachgerechte Ausführung" abstellt, nicht auf bestimmte Handwerker

Tipp: Lassen Sie Ihren Mietvertrag von einem Vermieterverband oder Fachanwalt prüfen. Fertigformulare aus dem Handel enthalten häufig noch unwirksame Klauseln.

Das Übergabeprotokoll ist entscheidend: Dokumentieren Sie den Zustand bei Einzug mit Fotos und schriftlicher Beschreibung. Nutzen Sie dazu unser kostenlose Übergabeprotokoll-Vorlage.

4. Streit beim Auszug — was tun?

Beim Auszug eskaliert der Streit um Schönheitsreparaturen am häufigsten. Folgende Schritte helfen:

Für Mieter:

  • Prüfen Sie, ob die Klausel in Ihrem Vertrag wirksam ist (Mietrechtsberatung, Mieterverein)
  • Vergleichen Sie den Zustand bei Einzug (Übergabeprotokoll) mit dem bei Auszug
  • Zahlen Sie keine Abgeltungsbeträge ohne Prüfung — fordern Sie eine Aufstellung

Für Vermieter:

  • Fertigen Sie Fotos beim Einzug UND beim Auszug an
  • Halten Sie im Abnahmeprotokoll konkrete Mängel fest — nicht pauschale Bewertungen
  • Berechnen Sie nur tatsächlich entstandene Kosten — keine Schätzungen
  • Halten Sie Kaution nur für konkret bezifferbare Forderungen ein

Schönheitsreparaturen sind ein Minenfeld — für beide Seiten. Vermieter schützen sich durch rechtssichere Klauseln und lückenlose Protokollierung. Mieter tun gut daran, ihren Mietvertrag vor einem Auszug von einem Mieterverein prüfen zu lassen. Im Zweifel ist Kommunikation besser als Konfrontation: Ein einvernehmliches Abnahmeprotokoll spart beiden Seiten Kosten und Nerven.

Lesen Sie auch: Kleinreparaturen — was Mieter zahlen müssen und unsere kostenlose Mietvertrag-Vorlage mit rechtssicheren Klauseln.

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