đź’ˇ Vorlage ausfĂĽllen: Gelb markierte Felder ersetzen. Diese Hausordnung als Anlage zum Mietvertrag beifĂĽgen und von allen Parteien unterschreiben lassen. Sie hat dann vertragliche Bindungswirkung.

HAUSORDNUNG

für das Mietobjekt: [Vollständige Adresse des Miethauses]

Zum Schutze aller Mieter und zur Erhaltung des Hausfriedens gilt folgende Hausordnung als verbindliche Anlage zum Mietvertrag:

§ 1 Ruhezeiten

  1. Die Nachtruhe gilt täglich von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Geräusche auf ein Mindestmaß zu beschränken.
  2. Die Mittagsruhe gilt täglich von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr.
  3. An Sonn- und Feiertagen ist durchgehend auf Lärmemissionen zu achten; lautstarke Tätigkeiten (Bohren, Rasenmähen, Feiern) sind zu unterlassen.
  4. Elektrische Geräte und Musikanlagen sind so zu betreiben, dass Mitbewohner nicht gestört werden.

§ 2 Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen

  1. Treppenhäuser, Flure und Keller sind freizuhalten. Kinderwagen, Fahrräder und sperrige Gegenstände dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden.
  2. Gemeinschaftsbereiche sind sauber zu halten. Verschmutzungen sind unverzĂĽglich zu beseitigen.
  3. Fluchtwege dĂĽrfen nicht blockiert werden (Brandschutz).

§ 3 Müll und Entsorgung

  1. Müll ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern (Restmüll, Papier, Gelber Sack, Grüntonne) zu entsorgen.
  2. Sperrmüll, Bauschutt und Elektrogeräte sind nicht in den Mülltonnen zu entsorgen, sondern dem kommunalen Wertstoffhof zuzuführen.
  3. MĂĽlltonnen sind nach der Leerung am gleichen Tag zurĂĽckzustellen.

§ 4 Reinigung und Winterdienst

  1. Die Reinigung des Treppenhauses und der zugehörigen Gemeinschaftsflächen erfolgt nach folgendem Wochenplan: [Reinigungsplan einfügen oder: „durch den bestellten Hausmeisterdienst"].
  2. Winterdienst (Schneeräumen, Streuen) auf den Zufahrtswegen und dem Bürgersteig vor dem Objekt obliegt: [Vermieter / Mieter nach Turnusplan].

§ 5 Haustiere

  1. Das Halten von Haustieren ist [gestattet / nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet / nicht gestattet].
  2. Haustiere dürfen Mitbewohner, benachbarte Mieter und Besucher nicht belästigen oder gefährden.
  3. Verschmutzungen durch Haustiere im Gemeinschaftsbereich sind sofort zu beseitigen.

§ 6 Grillen und Rauchen

  1. Grillen auf dem Balkon/der Terrasse ist [nur mit Elektrogrill / mit Gas- oder Holzkohlegrill / nicht] gestattet. Rauchbelästigung anderer Mieter ist zu vermeiden.
  2. Rauchen in allen Gemeinschaftsbereichen (Treppenhaus, Keller, WaschkĂĽche) ist nicht gestattet.

§ 7 Wasser, Energie und Heizung

  1. Wasser ist sparsam zu verwenden. Leitungen sind im Winter frostsicher zu halten (Wohnungen auch bei Abwesenheit auf Mindesttemperatur von 14 °C halten).
  2. Fenster und Türen sind bei Frost zu schließen. Schäden durch Nichtbeachtung trägt der Mieter.

§ 8 Sicherheit und Zugangskontrolle

  1. Die HaustĂĽr ist nach 20:00 Uhr stets geschlossen zu halten.
  2. Wohnungsschlüssel dürfen nicht unbefugt vervielfältigt werden. Verluste sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  3. Fremden Personen ist der Zugang zum Haus nur zu gewähren, wenn deren Identität bekannt ist.

§ 9 Sonstige Regelungen

  1. Veränderungen an der Mietsache (Bohren, Anbringen von Antennen, Installationen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
  2. Werbung, Aushänge oder Schilder im Gemeinschaftsbereich sind nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet.
  3. Verstöße gegen die Hausordnung können nach vorheriger Abmahnung zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.

§ 10 Änderungen der Hausordnung

Der Vermieter ist berechtigt, die Hausordnung aus sachlichen Gründen mit einer Frist von vier Wochen zu ändern. Wesentliche Einschränkungen der Mieterrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Vermieter/in: [Name]

Ort, Datum

Mieter/in: [Name]

Ort, Datum