Eigenbedarfskündigung – Checkliste für Vermieter

Voraussetzungen, Fristen und Pflichtangaben 2026 · § 573 BGB · immobilienhq.de

⚠ Die Eigenbedarfskündigung ist formstreng. Fehler bei Begründung oder Fristen machen die Kündigung unwirksam. Im Zweifel Anwalt hinzuziehen.

1. Vor der Kündigung prüfen

Eigenbedarf liegt tatsächlich vor (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
Für sich selbst oder Familienangehörige
Bedarfsperson steht fest und ist konkret benannt
Name, Verwandtschaftsverhältnis, Bedarf
Kein gleichwertiger freier Wohnraum im Haus vorhanden
Vergleichbare freie Wohnungen anbieten
Sperrfristen geprüft (bei Umwandlung in ETW: 3–10 Jahre)
Soziale Härte des Mieters geprüft (§ 574 BGB)
Alter, Krankheit, Schwangerschaft, Kinder
Vermieter ist Privateigentümer (nicht GmbH oder AG)
Juristische Personen können keinen Eigenbedarf geltend machen
Kein Wiederbeschaffungsinteresse (Vermieter braucht selbst Wohnung)

2. Kündigungsfristen (§ 573c BGB)

MietdauerKündigungsfristHinweis
Unter 5 Jahre3 MonateKündigung bis 3. Werktag zum Monatsende
5–8 Jahre6 MonateFristbeginn ab Zugang des Schreibens
Über 8 Jahre9 MonateSozialklausel häufig anwendbar

3. Inhalt des Kündigungsschreibens

Vollständige Personalien beider Parteien
Genaue Bezeichnung der Mietwohnung
Name der Eigenbedarfsperson (konkret benennen)
Verwandtschaftsverhältnis zur Eigenbedarfsperson
Konkrete Begründung des Bedarfs (warum diese Wohnung?)
Berechnung und Angabe des genauen Kündigungstermins
Hinweis auf Widerspruchsrecht (§ 574 BGB)
Eigenhändige Unterschrift des Vermieters
Versand als Einschreiben mit Rückschein ODER persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung

4. Nach dem Versand

Zugang dokumentieren (Einschreiben-Beleg aufheben)
Widerspruchsfrist des Mieters beachten (§ 574b BGB)
2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist
Evtl. Widerspruch schriftlich ablehnen oder verhandeln
Bei Bedarf: Räumungsklage nach Fristablauf vorbereiten
Eigenbedarf tatsächlich realisieren!
Vorgetäuschter Eigenbedarf → Schadensersatzpflicht
Übergabeprotokoll beim Auszug anfertigen

5. Häufige Fehler (vermeiden!)

Eigenbedarfsperson nicht konkret genug benannt → Kündigung unwirksam
Vergleichbare freie Wohnung im Haus nicht angeboten → Schadensersatz
Frist falsch berechnet → Kündigung verspätet, neu beginnen
Eigenbedarf nur vorgespiegelt → Strafbare Handlung + Schadensersatz + Rückkehrrecht des Mieters